Obwohl das Umwandlungsgesetz eine Vielzahl von Umwandlungsvorgängen regelt, liegt jeder Umwandlung ein bestimmtes Grundschema zugrunde. An diesem Grundschema orientieren sich die Regelungen für alle vier möglichen Umwandlungsarten; sie werden lediglich für einzelne Umwandlungsvorgänge leicht variiert.

Da das Umwandlungsgesetz mit einer speziellen Verweisungstechnik arbeitet, sind die wesentlichen Regelungen des Umwandlungsverfahrens einheitlich innerhalb der Vorschriften für die Verschmelzung geregelt. Für alle Umwandlungsverfahren werden diese Regelungen im Folgenden einheitlich dargestellt. Auf Besonderheiten bei einzelnen Umwandlungsarten wird gesondert hingewiesen.

Das Grundschema für Umwandlungen lässt sich nach zeitlichen Gesichtspunkten in ein Drei-Phasen-Schema einteilen. Im Einzelnen sind dies:

  • die Vorbereitungsphase,
  • die Beschlussphase und
  • die Vollzugsphase.

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