Wechsel der Steuerschuld

 
Hinweis

Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpakets durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz kommt es im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 16 % bzw. 5 %.

Im Rahmen der Buchführung wird der Unternehmer in diesem Zeitraum voraussichtlich die folgenden neu anzulegenden Konten nutzen:

  • 8337/4337 Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
  • 1788/3838 Umsatzsteuer nach § 13b UStG 16 %
  • 1579/1409 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 16 %

DATEV-Anwender können regelmäßig die ihnen bekannten Sachkonten weiterverwenden. Für Standardfälle erfolgt die Abgrenzung der abgesenkten Umsatzsteuerschlüssel im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 über das zu erfassende Leistungsdatum.

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