Unternehmer sollten auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Umsatzsteuer optieren, wenn

  • ihre Kunden hauptsächlich Unternehmer sind, die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können und/oder
  • sie größere Investitionen durchführen und sich aufgrund dessen höhere Vorsteuerguthaben ergeben. Wer als Kleinunternehmer seine Umsätze nicht der Umsatzsteuer unterwirft, darf die Vorsteuer nicht abziehen.

Ergebnis: Die Kleinunternehmerregelung (ohne Umsatzsteuer und Vorsteuer) ist vorteilhaft, wenn der Unternehmer

  • eine selbstständige Nebentätigkeit mit relativ geringen Umsätzen ausübt,
  • vorwiegend Privatkunden hat, bei denen sich die Umsatzsteuer nicht auswirkt und
  • keine höheren Investitionen durchführt, die zu Vorsteuerguthaben führen.

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