Zum 31.1.2003 wurde in Zypern eine Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger eingeführt. Landwirte, die in Anhang A und B der 6. EG-Richtlinie aufgeführte Tätigkeiten ausführen, können eine Erstattung beantragen, die auf einem Pauschalausgleichssatz von 5 % auf die Verkaufspreise von Eigenerzeugnissen im Großhandel beruht.

Landwirte, die von dieser Pauschalregelung Gebrauch machen möchten, werden im Register für die Sonderregelung für landwirtschaftliche Erzeuger registriert, das bei der MwSt-Behörde geführt wird. Eine gleichzeitige Registrierung im Register für die Sonderregelung für landwirtschaftliche Erzeuger und im MwSt-Register ist nicht möglich. Durch Vorlage eines entsprechenden Antrags bei der MwSt-Behörde innerhalb der ersten dreißig Tage eines Jahres kann jedoch von einem Register zum anderen gewechselt werden.

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