Für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige, die von "Pauschal-Landwirten" Gegenstände oder Dienstleistungen erwerben, können 4 % der Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen. Sie müssen Rechnungen mit allen erforderlichen Angaben erteilen und die Vorsteuer von 4 % ausweisen.

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