6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Registrierte Unternehmer müssen in jedem Fall periodische Mehrwertsteuererklärungen einreichen oder ihre Einkommensteuererklärung in einigen Fällen durch die Mehrwertsteuererklärung ergänzen.

6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Die Mehrwertsteuer kann auf zweierlei Weise erklärt werden: entweder einer gesonderten Mehrwertsteuererklärung oder in der Einkommensteuererklärung, die nicht nur die Mehrwertsteuer erfasst, sondern auch die Arbeitgeberabgaben und Steuerabzüge.

Die Mehrwertsteuererklärung kann in zwei Zeiträumen abgegeben werden: monatlich oder jährlich. Unternehmer mit einem Jahresumsatz von höchstens 200.000 SEK können ihre Erklärung jährlich abgeben. Unternehmer mit einem Jahresumsatz von höchstens 1 Mio. SEK müssen die MwSt.-Erklärung als Teil ihrer Einkommensteuererklärung einreichen, sofern die Steuerbehörde aus besonderen Gründen oder auf Antrag des Steuerpflichtigen keine anderweitigen Regelungen getroffen hat. Andere Unternehmer müssen die Erklärung monatlich einreichen.

Der späteste Zeitpunkt für die Entrichtung der Steuer ist auch der letzte Tag, an dem die Erklärung eingereicht werden kann. Wenn der Jahresumsatz des Unternehmers 40 Mio. SEK überschreitet, muss die Erklärung spätestens 26 Tage nach dem Ende des von der Erklärung erfassten Zeitraums eingereicht und die Steuer entrichtet werden. Wenn der Umsatz des Unternehmers bis zu 40 Mio. SEK jährlich beträgt, ist die Erklärung spätestens einen Monat und zwölf Tage nach dem Ende des Erklärungszeitraums einzureichen und die Steuer zu entrichten.

6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Existieren nicht.

6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Solche Verfahren gibt es nicht.

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