Ab 1.1.2024 kann die Finanzverwaltung einem Unternehmer, der Waren erworben hat, für welche die zu entrichtende MwSt nicht gezahlt wurde, Mitteilungen zukommen lassen, z. B. eine Anweisung, bei künftigen Transaktionen größere Wachsamkeit walten zu lassen. In den Mitteilungen soll zudem darauf aufmerksam gemacht werden, wie sich ungewöhnliche Umstände bei Transaktionen oder bei Geschäftspartnern feststellen lassen, um eine Beteiligung am Handel mit nicht versteuerten Waren zu vermeiden. Ab 1.1.2024 müssen Unternehmer gegenüber der Finanzbehörde erklären, ob sie steuerfreie Ausgangsumsätze in Dänemark erbringen, die das Recht zum Vorsteuerabzug einschränken. In einer jährlich einzureichenden Erklärung müssen die Unternehmer den Prozentsatz des möglichen Vorsteuerabzugs angeben, jeweils berechnet für ein Wirtschaftsjahr.

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