Zum Jahreswechsel 2021/2022 besteht noch einmal die Chance, Sachverhalte des Veranlagungszeitraums 2021 zu prüfen und sich auf die Änderungen im Jahr 2022 einzustellen. Insbesondere müssen die auslaufenden und ggf. verlängerten Nichtbeanstandungsfristen der Finanzverwaltung beachtet werden. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2021 sowie neue gesetzliche Regelungen für 2022.

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