Voraussetzung für das Umsatzkostenverfahren ist zumindest eine Kostenstellenrechnung und eine Kostenträgerrechnung. Die notwendigen Daten für die Erfolgsermittlung können nicht aus der Buchhaltung übernommen werden. Das Controlling muss sie mit eigenen Werkzeugen ermitteln. Diese Voraussetzung ist in vielen kleinen und mittleren Unternehmen nicht gegeben. Weitere Vor- und Nachteile sind:

  • In der Praxis wird die aufwändige Abstimmung der Werte aus dem Umsatzkostenverfahren mit denen der Buchhaltung oft unterschätzt. An vielen Stellen werden Korrekturen vorgenommen. Die Erlösschmälerungen werden geschätzt, die Kosten für die Fertigung um die Bestandsveränderungen korrigiert. Eine Abstimmung ist möglich, aber aufwändig.
  • Die rechnerische Durchführung des Umsatzkostenverfahrens verlangt einen höheren Aufwand als das Gesamtkostenverfahren.
  • Bei der Verwendung von Planwerten sind Differenzenkonten und Abstimmungen notwendig.
  • Vorteilhaft für eine schnelle und korrekte Durchführung ist die Tatsache, dass für das Umsatzkostenverfahren keine Bestandsfeststellung, also keine Inventur, notwendig ist.
  • Der Erfolg wird pro Produktgruppe ausgewiesen. Damit sind Entscheidungen über das Produktprogramm einfacher und schneller möglich.
  • Die Verwendung des Umsatzkostenverfahrens macht deutsche Unternehmen vergleichbar mit Unternehmen im Ausland, die etwa nach IFRS bilanzieren. Die Kapitalbeschaffung im Ausland wird einfacher, wenn das deutsche Unternehmen auch nach dem Umsatzkostenverfahren arbeitet.

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