Zusammenfassend lässt sich die GbR als Grundtyp der Personengesellschaften charakterisieren: Sie bietet große Flexibilität und weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Die Gründung ist unkompliziert und schnell durchführbar. Dafür trifft die Gesellschafter eine unbeschränkte, persönliche Haftung.

Die GbR eignet sich gut zur Ausgestaltung von rein internen Gesellschaftervereinbarungen, etwa Stimmbindungs- und Poolverträgen, sowie zur privaten Grundstücks- und Vermögensverwaltung. Für unternehmerische Zwecke kann die GbR für Freiberufler oder Start-ups sinnvoll sein. Gewerbetreibende müssen bedenken, dass sie als Kleingewerbetreibende eine GbR bilden, oberhalb der Kaufmannschwelle (dazu unter 2.1 und 3.1) dagegen automatisch eine OHG.

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