Das Innenrecht der GbR ist geprägt vom Prinzip der "Privatautonomie". Danach ist es den Gesellschaftern überlassen, die Art und den Umfang ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten selbst festzulegen. Diese Möglichkeit wird bei Personengesellschaften nur geringfügig durch zwingende gesellschaftsrechtliche Grundsätze begrenzt. So gilt bspw. in allen Gesellschaften (auch den Kapitalgesellschaften) stets der allgemeine Grundsatz der Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft und den Mitgesellschaftern.

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