Alle Gesellschafter von Personengesellschaften haften persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die persönliche Haftung tritt neben die Haftung des Gesellschaftsvermögen und richtet sich bezüglich Umfangs, Fälligkeit und Einwendungen gegen die Haftung stets nach der Hauptschuld der Gesellschaft. Nur bei Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft kann die Haftung der Höhe nach begrenzt werden. Um eine persönliche Haftung der Beteiligten ganz auszuschließen, können Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften kombiniert werden, so wie im Fall der GmbH & Co. KG.

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