Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft, bei der die GmbH als Komplementärin der KG eingesetzt wird, um so die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften zu vereinen. Die Haftung des Komplementärs wird so auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Mittlerweile haben ca. 20 % aller GmbHs in Deutschland allein die Rolle einer Komplementärin.

Eine besondere Spielart der GmbH & Co. KG ist die sog. Einheits-GmbH & Co. KG. Namensgebende Besonderheit ist deren Aufbau, bei dem die Kommanditgesellschaft selbst Alleingesellschafterin ihrer eigenen Komplementär-GmbH ist. Dies bringt zwar keine steuerlichen Vorteile mit sich; das Unternehmen lässt sich so aber durch Abtretung der Kommanditanteile formlos und ohne notarielle Beteiligung übertragen.

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