Insbesondere getrieben durch das Verpackungsgesetz breiten sich Pfandsysteme in Deutschland aktuell erheblich aus. Damit nehmen auch umsatzsteuerliche Fragestellungen zu. Für Unternehmer gilt es insbesondere bei der Hingabe und Rücknahme von Pfandbehältnissen, diese dem zutreffenden Steuersatz zu unterwerfen, wobei die Verwaltung gewisse Vereinfachungen vorsieht.[1] Anders als die Hingabe von Transporthilfsmitteln sind Warenumschließungen grds. als Nebenleistungen wie die umschlossene Ware zu behandeln, sodass sich bezogen auf den Steuersatz Unterschiede ergeben können, die Unternehmer insbesondere bei der Fakturierung und Buchung zu beachten haben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge