Abschließend bietet sich folgende Prüfungsreihenfolge an:

  • Liegen Transporthilfsmittel oder Warenumschließungen vor?
  • Für Transporthilfsmittel gilt der Regelsteuersatz, sie werden gesondert behandelt.

    • Bei Verlust/Untergang ist regelmäßig (echter) Schadenersatz zu prüfen
  • Bei Warenumschließungen: Welcher Steuersatz gilt für die jeweilige Ware?
  • Bei unterschiedlichen Steuersätzen: Genaue Aufzeichnung und ggf. (vor allem im B2C-Bereich) Nutzung der Vereinfachungsregelung gem. Abschn. 10.1 Abs. 8 Satz 4 UStAE.

Im B2B-Bereich stellt sich darüber hinaus die Frage, ob es sinnvoll ist, eine der Vereinfachungsregelungen des Abschn. 10.1 Abs. 8 Satz 5 UStAE zu nutzen. Auch die Möglichkeit der Abwicklungsarten in Abschn. 10.1 Abs. 8 Satz 6 UStAE sollte beachtet werden.

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