Der Export und Import von Gütern, Handels- und Vermittlungstätigkeiten, Dienstleistungen und Know-how Transfer im und ins Ausland können zur Durchsetzung wirtschaftspolitischer, außenpolitischer, fiskalischer oder humanitärer Zielsetzungen staatlichen Genehmigungserfordernissen und Beschränkungen unterliegen.

Die Verletzung entsprechender Pflichten ist häufig straf- oder bußgeldbedroht (z. B. Exportkontrollvorschriften nach Außenwirtschaftsgesetz und den EU-Verordnungen). Sie kann ferner den Entzug administrativer Erleichterungen zur Folge haben, die für den Geschäftsbetrieb wesentlich sind (z. B. die Zoll-Erleichterungen für einen Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten oder die Erleichterungen für die Versendung von Luftfracht für einen "behördlich anerkannten Bekannten Versender").

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