Der Vertrag über das Teilzahlungsgeschäft muss schriftlich gefasst sein. Verkäufer und Kunde müssen unterschreiben. Der Verkäufer muss dem Kunden darüber hinaus eine Abschrift der Vertragsurkunde aushändigen.[1]

 
Achtung

Schriftform einhalten

Ist die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig.[2] Er wird jedoch dessen ungeachtet gültig, wenn der Verbraucher den Kredit in Anspruch nimmt, z. B. wenn dem Verbraucher die Sache übergeben wird. Die Gegenleistung des Verbrauchers richtet sich in diesem Fall nach dem an sich nichtigen Vertrag.

Der Vertrag muss die folgenden Bestandteile enthalten:

  • Barzahlungspreis

    Hierunter versteht man den üblichen Verkaufspreis. Würde der Kunde sofort bezahlen, bekäme er zu diesem Preis die Ware ausgehändigt.

  • Teilzahlungspreis

    Hierunter versteht man die Summe aller vom Käufer zu zahlenden Beträge. Er umfasst Gebühren (z. B. Bearbeitungsgebühr) und auch die Anzahlung.

  • Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilleistungen (Raten)
  • Effektiver Jahreszins
  • Kosten einer Versicherung
  • Sicherheiten (z. B. die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung)
  • Recht des Widerrufs

    Der Verbraucher kann das Teilzahlungsgeschäft ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.[3] Die fristgerechte Absendung des Widerrufs genügt. Der Zugang des Widerrufs beim Verkäufer kann außerhalb der Frist liegen.

    Beim Versandhandel kann das Widerrufsrecht durch das uneingeschränkte Recht auf Rückgabe der Ware binnen einer Woche ersetzt werden.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge