Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Einzuhaltende Formvorschriften
  • Verbuchung
  • Umsatzsteuer

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Debitoren 10000 bis 69999 10000 bis 69999   Debitoren
Erlöse 19 % USt 8400 4400   Erlöse 19 % USt

So kontieren Sie richtig!

Die Buchung des Teilzahlungspreises erfolgt auf das Konto "Debitoren 10000 bis 69999" (SKR 03/SKR 04). Der Erlös wird auf das Konto "Erlöse 19 % USt" 8400/4400 (SKR 03/04) gebucht.

Die Buchung des anfallenden Umsatzsteuerbetrags erfolgt auf das Konto "Umsatzsteuer" 1776/3806 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Debitoren

an Erlöse 19 % USt

an Umsatzsteuer

Die Anzahlung wird auf das Konto "Kasse" 1000/1600 (SKR 03/04) gebucht.

 

Buchungssatz:

Kasse

an betreffende Debitorenkonto 10000 bis 69999 (SKR 03 und SKR 04)

Die Buchung der monatlichen Rate erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Bank

an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Verkauf eines Kopierers auf Teilzahlungsbasis

Hans Groß verkauft seinem Kunden Klinz einen Kopierer auf Teilzahlungsbasis. Dem Teilzahlungsgeschäft liegen folgende Modalitäten zugrunde:

  • Barzahlungspreis inkl. 19 % Umsatzsteuer 2.380 EUR
  • 1,5 % Bearbeitungsgebühr des Verkaufspreises
  • Anzahlung 500 EUR
  • 12 Monatsraten
  • Kreditaufschlag pro Rate 0,5 %
  • Teilzahlungspreis 2.530,64 EUR
  • effektiver Jahreszins 12,5 %
  • Fälligkeit der 1. Rate am Beginn des dem Vertragsschluss folgenden Monats

Berechnung

 
Nettopreis 2.000,00 EUR
19 % Umsatzsteuer 380,00 EUR
Barverkaufspreis 2.380,00 EUR
1,5 % Bearbeitungsgebühr 35,70 EUR
  2.415,70 EUR
Anzahlung ./. 500,00 EUR
Kreditbetrag 1.915,70 EUR
0,5 % Kreditaufschlag für 12 Monate     114,94 EUR
Betrag der Raten 2.030,64 EUR

Buchung des Verkaufs:

Der Teilzahlungspreis von 2.030,64 EUR ergibt sich aus der Summe aus Ratenzahlungsbetrag und Anzahlung.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
10006/10006 Kunde Klinz 2.530,64 8400/4400 Erlöse 19 % USt 2.380,00
      8100/4100 Steuerfreie Umsätze 150,64

Erhalt der Anzahlung:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1000/1600 Kasse 500 10006/10006 Kunde Klinz 500

Verbuchung der monatlichen Rate:

Die monatliche Rate beträgt 1/12 des Ratenzahlbetrags = 169,22 EUR.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 169,22 10006/10006 Kunde Klinz 169,22

3 Das Teilzahlungsgeschäft darf nicht mit Anzahlungen verwechselt werden, es ist eine Finanzierungshilfe

Das Wesen des Teilzahlungsgeschäfts besteht darin, dass der Verkäufer dem Erwerber die Ware gegen Leistung einer Anzahlung und/oder gegen Bezahlung des Restkaufpreises in monatlichen Raten übergibt.

Der Verkäufer wird regelmäßig in die einzelnen Raten neben der Tilgung auch Zinsen und Bearbeitungsgebühren einrechnen.

3.1 Die Rechte des Erwerbers werden durch die Verbraucherschutzregeln geschützt

Das Teilzahlungsgeschäft ist rechtlich eine Finanzierungshilfe. Bei der Finanzierungshilfe wird die Fälligkeit der Geldforderung hinausgeschoben.

Auf das Teilzahlungsgeschäft gelten neben einigen Vorschriften über das Verbraucherdarlehen zusätzlich die §§ 507 ff. BGB.[1]

Vom Teilzahlungsgeschäft ist der finanzierte Kauf zu unterscheiden. Hierbei nimmt der Käufer bei einem Finanzierungsinstitut ein Darlehen auf.

3.2 Der Kunde muss Privatperson sein

Die Verbraucherschutzregeln setzen voraus, dass der Veräußerer Gewerbetreibender und der Kunde Privatperson ist. Ist der Kredit oder das kreditähnliche Geschäft für den Gewerbebetrieb des Kunden oder für dessen freiberufliche Tätigkeit bestimmt, kommt das Verbraucherschutzrecht grundsätzlich nicht zur Anwendung.[1]

3.3 Der Kredit muss 200 EUR übersteigen

Das Gesetz gilt ferner nicht, wenn der Kreditbetrag 200 EUR nicht übersteigt oder dem Verbraucher ein Zahlungsaufschub von nicht mehr als 3 Monaten eingeräumt wird.[1]

Die Vorschriften des Gesetzes sind zum Schutz des Verbrauchers zwingend. Eine hiervon abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Verbrauchers ist unwirksam.[2]

3.4 Zwingende Formvorschriften sind zu beachten: Schriftliche Vereinbarung notwendig

Der Vertrag über das Teilzahlungsgeschäft muss schriftlich gefasst sein. Verkäufer und Kunde müssen unterschreiben. Der Verkäufer muss dem Kunden darüber hinaus eine Abschrift der Vertragsurkunde aushändigen.[1]

 
Achtung

Schriftform einhalten

Ist die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig.[2] Er wird jedoch dessen ungeachtet gültig, wenn der Verbraucher den Kredit in Anspruch nimmt, z. B. wenn dem Verbraucher die Sache übergeben wird. Die Gegenleistung des Verbrauchers richtet sich in diesem Fall nach dem an sich nichtigen Vertrag.

Der Vertrag muss die folgenden Bestandteile enthalten:

  • Barzahlungspreis

    Hierunter versteht man den üblichen Verkaufspreis. Würde der Kunde sofort bezahlen, bekäme er zu diesem Preis die Ware ausgehändigt.

  • Teilzahlungspreis

    Hierunter versteht man die Summe aller vom Käufer zu zahlenden Beträge. Er umfasst Gebühren (z. B. Bearbeitungsgebühr) und auch die Anzahlung.

  • Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilleistungen (Raten)
  • Effektiver Jahreszins
  • Kosten einer Versicherung
  • Sicherheiten (z. B. die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung)
  • Recht des Widerrufs

    Der Verb...

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