• Gemäß der OECD-Richtlinien und der deutschen Gesetzgebung ist grundsätzlich jede Transaktion gesondert zu dokumentieren.[55]
  • Transaktionen dürfen gruppiert werden, wenn die Funktions- und Risikoprofile der Transaktionen vergleichbar sind[56].
  • Teilweise fordern Betriebsprüfer eine Profitabilitätsanalyse auf Geschäftsbereichs- oder Produktgruppen- oder Produktebene an. Ob es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt, muss lokal geklärt werden.
  • Betriebsprüfungen zeigen, dass oft in einem ersten Schritt die Profitabilität der ausländischen lokalen Gesellschaften (d. h. das EBIT der Gesellschaft ohne Segmentierung) mit der Konzernmarge und mit Datenbank-Bandbreiten verglichen wird.
  • Als Vergleichsmaßstab für die Profitabilität wird i. d. R. das EBIT (eher selten EBT) herangezogen.
  • Das unterjährige Margenmonitoring bei Ex-ante-VP-Anpassungen muss zwingend einen verlässlichen Forecast enthalten. Nur dann kann entschieden werden, ob VP angepasst werden müssen oder nicht. Entscheidungen über Ex ante-VP-Anpassungen auf Basis der Year-to-date-EBIT-Margen sind zufallsbasiert und nicht hilfreich.
  • Die Profitabilitätsentwicklung der Routinefunktionen sollte deshalb laufend überwacht und aktiv gesteuert werden.

Im Ergebnis müsste man aufgrund des transaktionsbezogenen Ansatzes die GuV einer Gesellschaft auf die jeweiligen konzerninternen Transaktionsgruppen aufteilen. Daher spricht man auch von einer sogenannten ›segmentierten GuV‹.

Soweit z. B. die Vertriebsgesellschaft ausschließlich Waren von nur einer Produktionsgesellschaft bezieht (d. h. lediglich eine Transaktionsgruppe), ist eine segmentierte GuV obsolet. Falls sie jedoch von mehreren Produktionsgesellschaften Waren zum Vertrieb an ihre lokalen Kunden bezieht, könnte man die GuV dieser Vertriebsgesellschaft auf die jeweiligen konzerninternen ›Pärchen-Beziehungen‹ aufteilen, um letztlich die Brutto- oder Nettomarge der Vertriebsgesellschaft je Pärchen erkennen und überprüfen zu können.

Soweit ersichtlich, existieren weder auf OECD- noch auf deutscher Ebene konkrete Vorgaben, wie eine segmentierte GuV aufzubauen ist.

Abbildung 51 zeigt einen denkbaren Ansatz der Segmentierung einer Gewinn- und Verlustrechnung einer Konzerngesellschaft aus steuerlicher und aus Controllingsicht:

Abb. 51: Detailtiefe einer segmentierten GuV aus steuerlicher und aus Controllingsicht

Die obige Darstellung ist so zu verstehen, dass das Margenmonitoring aus steuerlicher Sicht

  • auf Ebene der Gesellschaft (d. h. unsegmentierte Gesamt-GuV)
  • oder falls sie mehrere Funktionen (z. B. Vertrieb von externer Handelsware, Eigenproduktion, Auftragsfertigung, Routinevertrieb, Shared Service Center etc.) hat, auf Ebene der Funktion
  • oder falls die Funktion mit mehreren konzerninternen Transaktionspartnern ausgeübt wird, auf Ebene der Transaktionspartner

durchgeführt werden sollte.

Nach der hier vertretenen Auffassung sollte die Detailtiefe der Segmentierung für steuerliche Zwecke idealerweise und soweit systemtechnisch möglich, bis zur Transaktionspartnerebene (›Pärchen-Sicht‹) reichen. Erst auf dieser Ebene erhält man die Marge zwischen zwei Konzerngesellschaften je Funktion/Transaktionsart. Eine Business-Unit-Sicht, so wie sie i. d. R. aus Controllingsicht verwendet wird, ist steuerlich oft nicht notwendig bzw. nicht hilfreich.

Wie man erkennt, ist die Controllingsicht häufig eine andere. In vielen Fällen besteht bereits ein Reporting auf Regionen-, Segment-, Business-Unit-, Produkt-, Produktgruppen-, Handels-/Eigenmarken- oder Vertriebsweg-Ebene. Allerdings fehlen häufig die transaktionale und gesellschaftsbezogene Sicht und die Detailtiefe bis zum EBIT. Dies ist umso bedauerlicher, da unterschiedliche parallele Segmentsichten bis zum EBIT auch für Controllingzwecke überaus nützlich sind.[57] Leider finden sich gleichzeitige Analysemöglichkeiten nach Regionen, Vertriebswegen, Gesellschaften, Abnehmerbranchen/Einsatzzwecken usw. viel zu selten. Insofern veranschaulicht der rechte Teil des Schaubilds die übliche Praxis, dass die bestehenden ERP-Systeme meistens ein Reporting für Controlling-Zwecke bereithalten, das jedoch nicht für steuerliche Zwecke der GuV-Segmentierung geeignet ist. Allerdings können diese Reports als Basis verwendet werden, um sie für steuerliche Zwecke zu verfeinern.

Folgender Beispielsfall soll idealtypisch darstellen, wie ein Margenmonitoring und eine segmentierte GuV aussehen könnten.

 

Beispiel: Margenmonitoring und segmentierte GuV

Ausgangsfall/Sachverhalt

Abbildung 52 zeigt verschiedene konzerninterne Transaktionen Tx. Hier ist die Gesellschaft FRA als Routinevertriebsgesellschaft (d. h., sie gilt als sogenannte ›Tested Party‹, deren Marge auf Fremdüblichkeit zu testen ist) qualifiziert, deren GuV nun segmentiert werden soll. Die Pfeile der Abbildung stellen den Rechnungsfluss dar.

Abb. 52: Segmentierung einer GuV – Fallbeispiel

Plan-GuV der FRA (segmentiert)

Grundsätzlich soll FRA auf Basis der TNMM mit 5-%-Ziel-EBIT-Marge (= ROS) vergütet werden. Die angemessene EBIT-Margen-Bandbreite soll gemäß ein...

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