Für Tauschgeschäfte wird oft das Wort "Barter" verwendet. "Barter" bedeutet Tausch/Austausch, d. h. der geldlose Austausch von Waren/Dienstleistungen gegen Ware/Dienstleistungen. Im Tauschhandel werden auch die Begriffe "Gegengeschäft" oder "Kompensation" bzw. "buy back" verwendet. Unter Barter-Geschäften versteht man die Abwicklung von Gegengeschäften zwischen 2 oder mehreren Partnern ohne Verwendung von Geld. Barter-Geschäfte sind in der Praxis regelmäßig umständlicher und zeitaufwändiger als normale Kauf-/Werkverträge gegen Entgelt: Die "Vermarktung" der Gegenleistung, sofern diese vom Unternehmer nicht selbst verwendet werden kann, kostet u. U. zusätzliches Geld und stellt in manchen Fällen ein gewisses Abnahmerisiko dar.

Es gibt Barter-Börsen, die

  • Geschäftspartner für Tauschgeschäfte zusammenführen,
  • wechselseitigen Verrechnungskonten zum besseren Überblick verwalten etc.

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