Auch noch während eines Rechtsstreits können sich die Beteiligten im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung einigen, z. B. über die Höhe einer Teilwertabschreibung und entsprechender Berichtigung der Bilanzen[1]
, oder die Höhe der Privatnutzung eines Geländewagens und des Veräußerungsgewinns des Pkw.[2]
Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht kann es zu einer tatsächlichen Verständigung dahingehend kommen, wo sich die geschäftliche Oberleitung einer im Ausland registrierten Gesellschaft befunden hat.[3]
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