Die Unternehmensleitung muss

  • ein SCRM als Stabsstelle mit direkter Reporting-Verantwortung zum Vorstand einrichten.
  • das Supply Chain Risk Management autorisieren, um die vernetzten Wertschöpfungsketten analysieren zu können.
  • den Umfang des Supply Chain Risk Managements konzernweit festlegen. Die Organisations- und Entscheidungsstrukturen sind auch auf regionaler Ebene zu etablieren. Dafür ist eine ausreichende und regelmäßig wiederkehrende Kommunikation vorzusehen.
  • für die Pflege, Aktualisierung, Verbesserung der festgelegten Detailebene die notwendigen Ressourcen bereitstellen, die über das fachliche Know-how verfügen die Aufgaben des SCRM auszuführen. Die Informationsdetailebene ist so zu wählen, dass quantitative Aussagen zur Ausfallwahrscheinlichkeit und den Auswirkungen möglich sind.
  • ein SCRM-Gremium im Sinne der ISO 31000 einrichten, dass über die Maßnahmen zur Risikomitigation entscheiden kann. Im SCRM-Gremium müssen ständig vertreten sein:

    • Der Vorstand, insbesondere der CFO,
    • der Supply Chain Risk Manager,
    • Enterprise Risk Manager,
    • Einkaufsleiter,
    • Leiter des Business Continuity sowie
    • nach Bedarf die Leiter der betroffenen Bereiche.

Das SCRM-Gremium tagt nach Bedarf. Initiator für Tagungen ist grundsätzlich der Supply Chain Risk Manager, aber auch andere Funktionsträger können das SCRM-Gremium einberufen.

  • die umfangreiche Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen dem Supply Chain Risk Management und allen betroffenen Bereichen sicherstellen.

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