Überblick

Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung haben oft einen Überrumpelungseffekt. Berater bzw. Verteidiger sollten daher bereits zu Beginn "erste Hilfe am Unfallort" leisten. So können auch Fehler im Sinne der Verteidigung vermieden werden, die später nur schwer heilbar sind. Schritt für Schritt werden sie eine effektive Strategie entwickeln. Oft werden hierzu nicht nur Verteidiger für einzelne Beschuldigte, sondern auch ein Rechtsanwalt als Koordinator für das Unternehmen und für die Verteidiger der Beschuldigten eingeschaltet. Im Verfahren ist zwischen den Rechten der einzelnen beschuldigten Organmitglieder und Mitarbeiter und des Unternehmens zu unterscheiden. Zusätzlich sollte die Doppelgleisigkeit von Straf- und im Besteuerungsverfahren beachtet werden. Durch die Bildung eines Beraterteams kann den Ermittlungsverfahren – bei allen notwendigen Interessengegensätzen – eine effiziente Verteidigungsstrategie entgegengesetzt werden. Hier werden Grundzüge für das Vorgehen der Verteidigung dargestellt, um Verteidigern, Beratern und Beschuldigten vorsorglich einen ersten Leitfaden bereitzustellen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus §§ 102 ff., 153 ff., 170 StPO, § 397 ff. AO.

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