BMF, 19.12.1996, IV B 4 - S 2303 - 260/96

Bezug: BMF-Schreiben vom 28. November 1996 - IV B 4 - S 2303 - 251/96>IV B 4 - S 2303 - 251/96 -

Hiermit übersende ich die mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten amtlich vorgeschriebenen Muster für einen Steuererstattungsantrag nach § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG in der Fassung des JStG 1997 und für die Steuerbescheinigung nach § 50 a Abs. 5 Satz 7 EStG in der Fassung des JStG 1997, von denen nach Inhalt und Reihenfolge nicht abgewichen werden darf und die ab 1. Januar 1997 zu verwenden sind.

Der Vordruck für den Erstattungsantrag ist beim Bundesamt für Finanzen, 53221 Bonn, Telefon: (02 28) 4 06-25 83, erhältlich.

Erläuterungen und Ausfüllhinweise

(Bitte aufmerksam lesen, um unnötige Rückfragen zu vermeiden)

Teil A

Persönliche Angaben des Antragstellers

- Die Rechtsform ist genau zu bezeichnen. Sofern es sich um eine Einzelfirma handelt, ist der Name des Inhabers und dessen Hauptwohnsitz mitzuteilen.

Wichtig: Bei einer Personengesellschaft oder einem Zusammenschluß von Personen (Künstlergruppen, Bands o. ä.) sind die Namen und Anschriften der einzelnen Mitglieder gegebenenfalls in einer gesonderten Aufstellung anzugeben.

- Es ist der Hauptwohnsitz anzugeben; Postfachanschriften und c/o-Anschriften sind nicht zulässig.

- Bei Antragstellern aus den Vereinigten Staaten von Amerika ist in jedem Fall die Social Security Number bzw. die Employer Identification Number anzugeben.

- Die Benennung der zuständigen Steuerbehörde unter Angabe der entsprechenden Steuernummer erfolgt auf freiwilliger Basis.

Schuldner der Vergütungen

- Schuldner der Vergütungen ist derjenige, der die vertraglich vereinbarten Vergütungen entrichtet und die deutsche Abzugssteuer an die deutsche Finanzbehörde abgeführt hat (z. B. örtlicher Veranstalter).

- Sind bei einer Veranstaltungsreihe mehrere Schuldner der Vergütungen vorhanden, ist eine Liste der Schuldner beizufügen.

Empfangsbevollmächtigter

- Soweit der Bescheid an einen Dritten übersandt werden soll, ist hier der zur Entgegennahme des Bescheides Bevollmächtigte einzutragen.

Angabe der Bankverbindung

- Zur Beschleunigung des Erstattungsverfahrens empfiehlt sich die Angabe einer inländischen Bankverbindung.

Teil B

Einnahmen

- Hierzu zählen sämtliche Vergütungen für künstlerische, sportliche o. ä. Tätigkeiten in Deutschland oder deren Verwertung, für die eine Erstattung beantragt wird. Dies sind insbesondere Gagen, Sponsoringeinnahmen und Auslagenersatz.

- Die Höhe der Vergütungen ist anhand der Vertragsunterlagen nachzuweisen!

Werbungskosten/Betriebsausgaben

- Darunter fallen alle Aufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den vorgenannten in Deutschland erzielten Einnahmen stehen. Werbungskosten/Betriebsausgaben, die sowohl auf inländische als auch auf ausländische Veranstaltungen entfallen (z. B. bei einer Europatournee o. ä.), sind aufzuteilen.

- Sämtliche geltend gemachten Ausgaben sind durch Originalbelege nachzuweisen!

Für die Antragstellung ist die Frist von einem Jahr nach Ablauf des Jahres zu beachten, in dem der Zufluß der Einnahmen erfolgte. Im Falle einer Veranstaltungsreihe ist die Antragstellung erst nach deren Abschluß möglich. Eine Erstattung der einbehaltenen Steuer kommt nur in Betracht, wenn die nachgewiesenen Betriebsausgaben/Werbungskosten 50 % der Einnahmen übersteigen.

Der Antrag ist vollständig auszufüllen und vom Antragsteller bzw. seinem Bevollmächtigten zu unterschreiben. Er ist unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen an das

Bundesamt für Finanzen

D-53221 Bonn

zu richten.

 

Normenkette

EStG § 50 Abs. 5

EStG § 50a

EStG § 59 Abs. 5

 

Fundstellen

BStBl I, 1996, 1500

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