"Gemischte Kosten" betreffen sowohl die Privatsphäre als auch die betriebliche bzw. berufliche Sphäre. Dazu zählen z. B. Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine, Anschaffungskosten für Steuerfachliteratur zur Ermittlung des Einkommens und der Einkünfte.

Bei derartigen Kosten ist im Rahmen einer sachgerechten Schätzung eine Zuordnung zu den Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten und den Kosten der Lebensführung vorzunehmen.[1]

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