V verzichtet – soweit gesetzlich möglich – bei den Vermietungsleistungen auf die Steuerbefreiung der Umsätze. V möchte wissen, ob dies möglich ist und welche Rechtsfolgen sich für ihn ergeben, wenn er auch schon in der Vergangenheit auf die Steuerbefreiung der Mietumsätze verzichtet hatte.

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