In einem neuen § 12a EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) sollen die Vorgaben der DAC7-Richtlinie (Änderung der EU-Amtshilferichtlinie) zu sog. Joint Audits ("gemeinsame Prüfungen") umgesetzt werden. Die bereits in § 12 EUAHiG bestehende Regelung über die gleichzeitige Prüfung wurde neugefasst. Im Verhältnis zu Drittstaaten wurde für die Finanzbehörden ein Rechtsrahmen zur Inanspruchnahme und Leistung besonderer Formen der Amtshilfe (u.a. gleichzeitige und gemeinsame Prüfungen) geschaffen (§ 117e AO).

 
Hinweis

Diese verfahrensrechtlichen Neuerungen sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten(Art. 53 Abs. 1 WtChancenG).

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