Leistung/Zusatzleistung Beschreibung Ergebnis Steuersatz
Übergabe des verzehrfertig zubereiteten Mittag- und Abendessens in Warmhaltevorrichtungen an den Einzelabnehmer Mahlzeitendienst stellt Geschirr zur Verfügung, auf dem die Speisen nach dem Abheben der Warmhaltehaube als Einzelportion verzehrfertig angerichtet sind. Dieses Geschirr wird – nach einer Vorreinigung durch den einzelnen Abnehmer – zu einem späteren Zeitpunkt vom Mahlzeitendienst zurückgenommen und abschließend gereinigt.

Es liegt eine Lieferung vor.

Das Geschirr erfüllt hier die Funktion einer Verpackung, sodass die Nutzungsüberlassung des Geschirrs sowie dessen Endreinigung Dienstleistungselemente sind, die das Lieferelement nicht überwiegen. Auf Material und Form des Geschirrs kommt es dabei nicht an.
7 %
Übergabe des verzehrfertig zubereiteten Mittag- und Abendessens in Warmhaltevorrichtungen an den Einzelabnehmer

Essen kann nicht unmittelbar aus den Transportbehältnissen und Warmhaltevorrichtungen verzehrt werden.

Der Pflegedienst des Abnehmers übernimmt es, das Essen auf einem Teller des Abnehmers zu servieren. Außerdem reinigt der Pflegedienst die Teller und das Besteck in der Küche des Abnehmers. Zwischen Mahlzeitendienst und Pflegedienst bestehen keine geschäftlichen Verbindungen.

Die Leistung des Mahlzeitendienstes beschränkt sich auf die Lieferung der verzehrfertig zubereiteten Speisen.

(Die Leistungen des Pflegedienstes sind bei der Beurteilung nicht zu berücksichtigen, weil sie nicht dem Mahlzeitendienst zuzurechnen sind.)
7 %

Tab. 7: Wann bei Essen auf Rädern 7 % und wann 19 % Umsatzsteuer berechnet werden muss

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