Leistung/Zusatzleistung Beschreibung Ergebnis Steuersatz
Liefert zu einem festgelegten Zeitpunkt auf speziellen Wunsch seines Kunden für eine Feier verzehrfertig zubereitete Speisen.

Herrichtung des Buffets, indem er Speisen in Warmhaltevorrichtungen auf Tischen des Kunden anordnet und festlich dekoriert.

(Die Überlassung von Warmhaltevorrichtungen ist unproblematisch, weil sie Verpackungsfunktion haben.)
Insgesamt überwiegt das Dienstleistungselement, weil das Herrichten des Büffets, die Anordnung der Speisen und die festliche Dekoration eine besondere qualitative Bedeutung haben. 19 %
Der Kunde erhält zusätzlich Servietten, Einweggeschirr und Einwegbesteck. Der Partyservice hat sich verpflichtet, das Einweggeschirr und Einwegbesteck abzuholen und zu entsorgen.

Der Partyservice führt insgesamt sonstige Leistungen aus.

(Überlassung von Einweggeschirr und Einwegbesteck und deren Entsorgung überwiegen insgesamt)
19 %

Der Kunde erhält zusätzlich Servietten, Einweggeschirr und Einwegbesteck.

Der Kunde entsorgt das Einweggeschirr und Einwegbesteck selbst.
Da der Kunde die Entsorgung selbst übernimmt, beschränkt sich die Leistung des Unternehmers auf die Abgabe der zubereiteten Speisen und deren Transport zum Kunden. Der Partyservice führt eine Lieferung aus. (Das Überlassen von Servietten, Einweggeschirr und Einwegbesteck ändert daran nichts.) 7 %

Tab. 6: Wann bei einem Partyservice 7 % und wann 19 % Umsatzsteuer berechnet werden muss

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