Leistung/Zusatzleistung | Beschreibung | Ergebnis | Steuersatz |
---|---|---|---|
Liefert zu einem festgelegten Zeitpunkt auf speziellen Wunsch seines Kunden für eine Feier verzehrfertig zubereitete Speisen. | Herrichtung des Buffets, indem er Speisen in Warmhaltevorrichtungen auf Tischen des Kunden anordnet und festlich dekoriert. (Die Überlassung von Warmhaltevorrichtungen ist unproblematisch, weil sie Verpackungsfunktion haben.) |
Insgesamt überwiegt das Dienstleistungselement, weil das Herrichten des Büffets, die Anordnung der Speisen und die festliche Dekoration eine besondere qualitative Bedeutung haben. | 19 % |
Der Kunde erhält zusätzlich Servietten, Einweggeschirr und Einwegbesteck. | Der Partyservice hat sich verpflichtet, das Einweggeschirr und Einwegbesteck abzuholen und zu entsorgen. | Der Partyservice führt insgesamt sonstige Leistungen aus. (Überlassung von Einweggeschirr und Einwegbesteck und deren Entsorgung überwiegen insgesamt) |
19 % |
Der Kunde erhält zusätzlich Servietten, Einweggeschirr und Einwegbesteck. Der Kunde entsorgt das Einweggeschirr und Einwegbesteck selbst. |
Da der Kunde die Entsorgung selbst übernimmt, beschränkt sich die Leistung des Unternehmers auf die Abgabe der zubereiteten Speisen und deren Transport zum Kunden. | Der Partyservice führt eine Lieferung aus. (Das Überlassen von Servietten, Einweggeschirr und Einwegbesteck ändert daran nichts.) | 7 % |
Tab. 6: Wann bei einem Partyservice 7 % und wann 19 % Umsatzsteuer berechnet werden muss
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