Das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft besteht zum einen aus den Wirtschaftsgütern, die zum handelsrechtlichen Gesellschaftsvermögen gehören, wobei allerdings solche Wirtschaftsgüter auszuscheiden sind, die zum notwendigen Privatvermögen gehören. Zum anderen gehören zum steuerlichen Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auch die Wirtschaftsgüter, die den Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter zuzurechnen sind. Es gilt also die Formel: Steuerliches Betriebsvermögen der Personengesellschaft = Gesellschaftsvermögen ./. Wirtschaftsgüter des notwendigen Privatvermögens, die handelsrechtlich zum Gesellschaftsvermögen gehören + Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter.

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