IAS 28.22 weist darauf hin, dass ein Anteilseigner im Normalfall keine Verluste mehr in seinem Abschluss erfasst, wenn bei der Anwendung der Equity-Methode sein anteiliger Verlust aus einem assoziierten Unternehmen den Buchwert seiner Anteile erreicht oder diesen übersteigt. Zusätzliche Verluste werden jedoch in dem Umfang erfasst, in dem der Anteilseigner Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen im Namen des assoziierten Unternehmens geleistet hat, um Verpflichtungen des assoziierten Unternehmens zu erfüllen, für die der Anteilseigner bürgt oder auf andere Weise haftet.

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