OFD Düsseldorf, 30.7.2004, S 2240 A - St 11 - D/S 2240 - 0089 - St 112 - K

Bislang sind die Einkünfte selbstständig tätiger Prostituierter regelmäßig als Einkünfte aus Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG behandelt worden. Aufgrund einer sich hierzu abzeichnenden Änderung der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 23.2.2000, BStBl 2000 II S. 610, m.w.N.) und dem Wandel der gesellschaftlichen Auffassung zur Prostitution, die durch das Prostitutionsgesetz vom 20.12.2001, BGBl 2001 I S. 3983 verdeutlicht wird, haben die ESt-Referenten des Bundes und der Länder beschlossen, die Einkünfte selbstständig tätiger Prostituierter den Einkünften gem. § 15 EStG zuzuordnen.

Die geänderte Rechtsauffassung ist in allen Fällen anzuwenden, in denen ein bestandskräftiger Bescheid noch nicht vorliegt.

 

Normenkette

EStG § 15

EStG § 22 Nr. 3

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