Rz. 21

§ 4 Nr. 4a UStG war durch Gesetz v. 15.12.2003[1] neu in das UStG aufgenommen worden, und zwar mWv 1.1.2004. Die – seinerzeit neu geschaffene – Anlage 1 des UStG (zu § 4 Nr. 4a – Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung unterliegen können; die bis dahin geltende Anlage 1 des UStG zu den ermäßigt besteuerten Gegenständen wurde Anlage 2) geht auch auf das StÄndG 2003 zurück und gilt ebenfalls ab 1.1.2004.

 

Rz. 22

Die Gründe für die Einführung der Steuerlagerregelung sind der amtlichen Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für das StÄndG 2003[2] zu entnehmen.

 

Rz. 23

Durch Gesetz v. 13.12.2006[3] wurde die Anlage 1 mWv 19.12.2006 neu gefasst. Inhaltliche Änderungen waren damit nicht verbunden. Es handelte sich lediglich um Anpassungen an die geltende Fassung des Zolltarifs.

Rz. 24 einstweilen frei

[1] Steueränderungsgesetz 2003 (StÄndG 2003) v. 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645.
[2] BT-Drs. 15/1621, BR-Drs. 630/03.
[3] Jahressteuergesetz 2007 v. 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878.

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