Rz. 13
Das Besteuerungsverfahren[1] des § 18k UStG ist ein neu eingeführtes besonderes Besteuerungsverfahren für sog. Import-Fernverkäufe und hat ersetzt keine Vorgängerregelung. Es wird im Schrifttum als "Import-One-Stop-Shop" oder "IOSS"[2] bzw. "Import-Scheme"[3] bezeichnet.
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