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Spielekonsolen sind nach der Definition in Abschn. 13b.7 Abs. 1b UStAE Computer oder computergesteuerte Geräte, die in erster Linie für Videospiele entwickelt werden. Neben den Spielen können sie weitere Funktionen bieten, z. B. Wiedergabe von Audio-CDs, Video-DVDs und Blue-ray Discs.

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