Rz. 592

§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 UStG regelte bis zum 18.12.2006 den innergemeinschaftlichen Erwerb durch eine juristische Person, die nicht Unternehmer war oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwarb, soweit die erworbenen Gegenstände zum Gebrauch oder Verbrauch in den bezeichneten Gebieten oder zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt waren. Die Regelung wurde durch das JStG 2007[1] mWv 19.12.2006 aufgehoben und der innergemeinschaftliche Erwerb – jetzt für alle Personen – in die Grundregelung des § 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UStG integriert. Damit unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb der genannten juristischen Personen in den Gebieten des § 1 Abs. 3 UStG auch nach Abschaffung des § 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 UStG der Erwerbsbesteuerung. Allerdings ist die Regelung seit dem 19.12.2006 auch für Erwerber anzuwenden, die innergemeinschaftliche Erwerbe für den Vorsteuerabzug ganz oder teilweise ausschließende Zwecke verwirklichen (Rz. 566).

[1] Jahressteuergesetz 2007 v. 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge