Unterschätzt wird auch immer wieder die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung nicht angegebener Umsatzerlöse aus Verkäufen auf Internet-Plattformen. Egal ob z. B. Ebay, Amazon oder Airbnb, das Finanzamt hat hier immer die Möglichkeit, über Kontrollmitteilungen Informationen zur Durchführung von Umsatzgeschäften über Internet-Plattformen einzuholen, und dies sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Auch hier sollte kein unnötiges Risiko eingegangen und jeder Umsatzerlös versteuert werden.

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