Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann auch das sog. Zweikontenmodell angewandt werden, das wie folgt funktioniert: Der Steuerpflichtige richtet für eine vermietete Immobilie 2 getrennte Konten ein. Private Schulden werden von dem Konto bezahlt, auf das die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung der Immobilie fließen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Erhaltungsaufwendungen oder andere Werbungskosten werden über das 2. Konto beglichen. Die auf diesem Konto entstehenden Schuldzinsen sind abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Sind die Konten nicht getrennt und werden von einem Mietkonto sowohl die Werbungskosten als auch Privatausgaben bestritten, sind die auf den privaten Schuldteil entfallenden anteiligen Schuldzinsen nicht als Werbungskosten abziehbar.

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