Rz. 2

Unter Schmier- bzw. Bestechungsgeldern versteht man eine Zuwendung in Geld oder Geldeswert, die aufgewendet wird, um den Empfänger zu einem bestimmten, als anstößig empfundenen Verhalten zu veranlassen oder um sich ihm erkenntlich zu zeigen. Der Makel der Schmier- oder Bestechungsgeldzahlung liegt darin, dass sich der Empfänger für die Verletzung der Interessen anderer, zu deren Wahrung er an sich verpflichtet ist, bezahlen lässt. Bestechungsgelder i. e. S. sind Zuwendungen an Amtsträger. Schmiergelder bzw. Bestechungsgelder werden auch als Provisionen, Vermittlungsgebühren oder "nützliche Abgaben" bezeichnet. Schmiergeldzahlungen kommen in der Praxis u. a. typischerweise in folgenden Varianten vor:[1]

  • Beschleunigungszahlungen

    Beschleunigungszahlungen (Facilitation Payments) werden üblicherweise dann eingesetzt, wenn es um die Erleichterung oder Beschleunigung von transaktionsrelevanten Vorgängen geht. Es handelt sich dabei regelmäßig um behördliche Rechtsakte oder Tathandlungen, wie z. B. die Herausgabe von Waren unter Zollverschluss, Genehmigungen etc.

  • Kick-back-Zahlungen

    Bei sog. Kick-back-Zahlungen wird dem Vertragspartner ein überhöhter Preis in Rechnung gestellt und ein Teil dieses Betrags fließt in der Regel an den Mitarbeiter des Vertragspartners zurück, als Gegenleistung für den Abschluss des Vertrags. Eine andere Variante ist die, nie erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen und die gezahlten Beträge dann an die korrupten Mitarbeiter des Auftraggebers auszuzahlen.

[1] Vgl. Steinberger/Gödtel, VDMA Leitfaden Korruptionsprävention, Stand 09/11, n. v.

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