BMF, 10.10.2006, IV A 5 - S 7100 - 91/06

Die Umsatzsteuer-Referatsleiter von Bund und Ländern haben beschlossen, das BFH-Urteil vom 9.2.2006 (BFH-Urteil vom 9.2.2006, V R 22/03) im Bundessteuerblatt Teil II ohne begleitendes BMF-Schreiben zu veröffentlichen. Im Rahmen der Überarbeitung der Umsatzsteuer-Richtlinien wird im Abschn. 25 UStR ein Hinweis zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Fälle des "sale-and-lease-back" aufgenommen.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der BFH nicht über einen typischen, sondern über einen speziell gelagerten Fall eines "sale-and-lease-back"-Geschäftes zu entscheiden hatte. Der BFH hat insbesondere auch klargestellt, dass eine einheitliche Beurteilung aller Erscheinungsformen des Leasings nicht möglich ist, weil Elemente mehrerer zivilrechtlicher Vertragstypen in unterschiedlicher Gewichtung verbunden sind. Maßgeblich für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung sind die vertraglichen Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung. Dies bedeutet für die Praxis, dass eine Einzelfallprüfung erforderlich bleibt.

 

Normenkette

UStR Abschn. 25

UStG § 3 Abs. 1;

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