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Den maschinell lesbaren Vordrucken sind Ausfüllhinweise beigefügt. Eine maschinelle Erfassung und Bearbeitung der Steuererklärung ist nur möglich, wenn Sie diese Ausfüllhinweise beachten.

 
Praxis-Tipp

Name und Steuernummer auf jeder Anlage sinnvoll

Tragen Sie unbedingt in der Kopfzeile jeder Anlage Ihren Namen und Ihre Steuernummer ein. Sie verhindern so, dass Anlagen nicht zugeordnet werden können und verloren gehen.

In den grünen Bereichen der Vordrucke sollten Sie keine Eintragungen oder Erläuterungen vornehmen. Soweit Sie Ihre Angaben erläutern wollen oder der in den Vordrucken vorgesehene Platz nicht ausreicht, verwenden Sie dafür ein gesondertes Blatt und weisen Sie durch eine entsprechende Eintragung in Zeile 37 (Kennzahl 175) auf der Rückseite des Hauptvordrucks darauf hin. Eine saubere Aufstellung Ihrer Kosten erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung – insbesondere die Prüfung Ihrer Angaben auf Schlüssigkeit und rechnerische Richtigkeit.

Generell gilt, dass steuerlich relevante, der Finanzverwaltung elektronisch übermittelte Daten (s. o.) nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden müssen. Die entsprechenden Bereiche sind im Vordruck dunkelgrün unterlegt und mit einem "e im Kreis" gekennzeichnet. Der Steuerpflichtige ist für die Richtigkeit dieser eDaten nicht verantwortlich.

Sind richtig übermittelte eDaten falsch übernommen worden, kann der entsprechend falsche Steuerbescheid auch nach Ablauf der Einspruchsfrist bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung geändert werden (§ 175b Abs. 1 AO). Wurden falsche Daten übermittelt, dann kann eine Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen ebenfalls bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung erfolgen. Trotzdem ist es sinnvoll, die übermittelten eDaten am besten beim Ausfüllen der Steuererklärung bzw. spätestens nach Erhalt des Steuerbescheids zu prüfen, insbesondere wenn der Steuerbescheid deutlich von den Vorjahren abweicht.

Wenn Sie anhand Ihrer ausfüllten Steuererklärung eine Prüfberechnung mit einer gekauften Steuersoftware (z. B. Taxman) durchführen möchten, müssen Sie alle Daten erfassen, da die Programme keinen Zugriff auf die, dem Finanzamt übermittelten Daten haben.

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