Rz. 6

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2022 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 2.10.2023. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31.7.2024. Einzelheiten zur Steuer­erklärungspflicht und den Möglichkeiten, in welcher Form die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden kann (→ Tz 346 ff.).

 
Praxis-Tipp

Vereinfachte Erklärungsvordrucke (Arbeitnehmer/Nur-Rentner)

Für Steuerbürger, die ausschließlich Arbeitslohn bezogen haben, oder Personen, die nur Renten, Betriebsrenten bzw. eine Pension beziehen, hat die Finanzverwaltung (in den meisten Bundesländern) vereinfachte Steuererklärungsvordrucke, die nur aus jeweils zwei Seiten bestehen, aufgelegt. Erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihrem Finanzamt nach den vereinfachten Vordrucken. Bedenken Sie dabei aber auch, dass Sie in den vereinfachten Vordrucken nicht alle möglichen Steuervergünstigungen eintragen können.

Für (Nur-)Rentner und Pensionäre ohne andere Einkünfte hat das BMF auf seiner Homepage einen sog. "Steuerlotsen" zur Verfügung gestellt. Damit kann eine vereinfachte Steuererklärung online ausgefüllt und abgegeben werden. Bei technischen Problemen ist das Team des "Steuerlotsen" (kontakt@steuerlotse-rente.de) zuständig.

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