OFD Frankfurt, Verfügung v. 26.10.1999, S 2400 A - 54 - St II 13

Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG liegen auch dann vor, wenn nur die teilweise Rückzahlung des überlassenen Kapitalvermögens zugesagt worden ist (BMF-Schreiben vom 16.3.1999 - IV C 1 - S 2252 - 87/99; BStBl 1999 I S. 433 = 99 08 01).

Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn bis zum Ende des Jahres 1999 von den Erträgen aus derartigen Anlagen, die vor der Veröffentlichung des BMF-Schreibens (7.5.1999) emittiert worden sind, kein Zinsabschlag § 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG) einbehalten wird.

 

Normenkette

EStG § 43

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