3.4.1 Risikoplanung

Ergebnis der Risikoanalyse ist das statische Gesamtgefährdungspotenzial des Unternehmens. Im Rahmen der Risikoplanung werden nun Erwartungswerte für die Einzelrisiken bestimmt und festgelegt, welches Gesamtrisikoniveau angestrebt wird. Die Planentwicklung der Risiken ist dabei einerseits als Bruttowert, d. h. ohne Berücksichtigung risikosteuernder Maßnahmen, und andererseits als Nettowert, d. h. nach Durchführung der definierten Maßnahmen, zu prognostizieren (vgl. Abb. 6).

Abb. 6: Brutto- und Netto-Risikomatrix[1]

[1] Entnommen aus Fiedler/Gräf (2011), S. 264.

3.4.2 Risikosteuerung

Ziel der sich anschließenden Risikosteuerung ist es, Aktionspläne zur aktiven Beeinflussung der analysierten und geplanten Risiken zu entwickeln. Grundsätzlich stehen dem Unternehmen dabei vier Risiko­steuerungsalternativen zur Verfügung:

  • Risikovermeidung: Vollständiger Verzicht auf risikobehaftete Aktivitäten; z. B. Ausstieg aus riskanten Projekten, Verzicht auf unausgereifte Technologien
  • Risikoverminderung: Reduzierung von Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadensausmaß; z. B. Diversifikation des Produktportfolios, Festlegung von Risikolimits
  • Risikoüberwälzung: Transfer von risikobehafteten Aktivitäten an Dritte; z. B. Factoring, Versicherungslösungen, Outsourcing, Währungsswap-Geschäfte
  • Risikoakzeptanz: Bewusstes Eingehen von Risiken mit vertretbarem Risikopotenzial; aktive Vorsorge durch ausreichendes Risikodeckungspotenzial (Eigenkapitalausstattung)

Der konkrete Steuerungsmix als Kombination der gerade beschriebenen Maßnahmen wird schließlich auf Basis einer zuvor definierten Risikostrategie determiniert.

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