Ein Arbeitnehmer nimmt auf Veranlassung seines Arbeitgebers an einem zweitägigen Seminar mit Übernachtung teil. Der Arbeitnehmer hat die Hotelrechnung auf den Namen des Arbeitgebers ausstellen lassen. Der Arbeitgeber erstattet die Übernachtungskosten von 127 EUR. In diesem Betrag ist das Frühstück mit 20 EUR enthalten. Die Rechnung des Seminarveranstalters in Höhe von 571,20 EUR hat der Arbeitgeber unmittelbar bezahlt. Im Gesamtpreis war für beide Tage kein "seminartypisches" Mittagessen enthalten.
Der Arbeitnehmer erhält das Frühstück auf Veranlassung seines Arbeitgebers. Für An- und Abreisetag steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine Verpflegungspauschale von jeweils 14 EUR zu.
Bezeichnung | Nettobetrag | Umsatzsteuer | Bruttobetrag |
---|---|---|---|
Übernachtung | 100,00 EUR | 7,00 EUR | 107,00 EUR |
Frühstück (19 % USt) | 16,80 EUR | 3,20 EUR | 20,00 EUR |
Seminar | 480,00 EUR | 91,20 EUR | 571,20 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4666/6660 | Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand | 100,00 | |||
4946/6822 | Freiwillige Sozialleistungen (Seminarkosten) | 480,00 | |||
4664/6664 | Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand | 16,80 | |||
1571/1401 | Abziehbare Vorsteuer 7 % | 7,00 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 94,40 | 1200/1800 | Bank | 698,20 |
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