Ein Arbeitnehmer nimmt auf Veranlassung seines Arbeitgebers an einem zweitägigen Seminar mit Übernachtung teil. Der Arbeitnehmer hat die Hotelrechnung auf den Namen des Arbeitgebers ausstellen lassen. Der Arbeitgeber erstattet die Übernachtungskosten von 127 EUR. In diesem Betrag ist das Frühstück mit 20 EUR enthalten. Die Rechnung des Seminarveranstalters in Höhe von 571,20 EUR hat der Arbeitgeber unmittelbar bezahlt. Im Gesamtpreis war für beide Tage kein "seminartypisches" Mittagessen enthalten.

Der Arbeitnehmer erhält das Frühstück auf Veranlassung seines Arbeitgebers. Für An- und Abreisetag steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine Verpflegungspauschale von jeweils 14 EUR zu.

 
Bezeichnung Nettobetrag Umsatzsteuer Bruttobetrag
Übernachtung 100,00 EUR 7,00 EUR 107,00 EUR
Frühstück (19 % USt) 16,80 EUR 3,20 EUR 20,00 EUR
       
Seminar 480,00 EUR 91,20 EUR 571,20 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4666/6660 Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand 100,00      
4946/6822 Freiwillige Sozialleistungen (Seminarkosten) 480,00      
4664/6664 Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand 16,80      
1571/1401 Abziehbare Vorsteuer 7 % 7,00      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 94,40 1200/1800 Bank 698,20

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