Der Gesamtbetrag kann aufgeteilt werden, indem ein pauschaler Betrag in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Rechnung für 19 %ige Leistungen ausgewiesen wird. Diese 20 % können als Business Package oder Service-Pauschale bezeichnet werden und beinhalten alle Leistungsbestandteile, die der Umsatzsteuer mit 19 % unterliegen. Zu diesen Leistungsbestandteilen, die als Sammelposten in einer Summe in der Rechnung zusammengefasst werden dürfen, gehören
- das Frühstück (bei Halb-/Vollpension auch das Mittag- oder Abendessen),
- das Nutzen von Kommunikationsnetzen,
- das Reinigen und Bügeln von Kleidung,
- der Schuhputzservice,
- der Transport vom und zum Hotel,
- der Transport des Gepäcks außerhalb des Hotels,
- das Überlassen von Fitnessgeräten,
- die Überlassung von Parkplätzen.
Bei diesen Punkten ist eine weitere Differenzierung nicht erforderlich.
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