Der Gesamtbetrag kann aufgeteilt werden, indem ein pauschaler Betrag in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Rechnung für 19 %ige Leistungen ausgewiesen wird. Diese 20 % können als Business Package oder Service-Pauschale bezeichnet werden und beinhalten alle Leistungsbestandteile, die der Umsatzsteuer mit 19 % unterliegen. Zu diesen Leistungsbestandteilen, die als Sammelposten in einer Summe in der Rechnung zusammengefasst werden dürfen, gehören

  • das Frühstück (bei Halb-/Vollpension auch das Mittag- oder Abendessen),
  • das Nutzen von Kommunikationsnetzen,
  • das Reinigen und Bügeln von Kleidung,
  • der Schuhputzservice,
  • der Transport vom und zum Hotel,
  • der Transport des Gepäcks außerhalb des Hotels,
  • das Überlassen von Fitnessgeräten,
  • die Überlassung von Parkplätzen.

Bei diesen Punkten ist eine weitere Differenzierung nicht erforderlich.

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