Ein Arbeitnehmer übernachtet in 2024 während einer auswärtigen Tätigkeit in einem Hotel. Das Hotel berechnet ihm für die Übernachtung mit Frühstück und für die Nutzung der übrigen Hoteleinrichtungen einen pauschalen Betrag von 120 EUR. Der Hotelier rechnet gemäß Abschnitt 12.16 Abs. 12 UStAE wie folgt ab:
Gesamtpreis (brutto) | 120,00 EUR |
15 % von 120 EUR als Business-Package bzw. Service-Pauschale. | 18,00 EUR |
Preis für die Übernachtung (brutto) | 102,00 EUR |
Darin enthalten ist das Frühstück mit 28 EUR × 20 % = 5,60 EUR | 5,60 EUR |
Preis nur für die Übernachtung (brutto) | 96,40 EUR |
Leistungsbeschreibung in der Rechnung
Übernachtung | 90,09 EUR | |
zuzüglich 7 % Umsatzsteuer | 6,31 EUR | 96,40 EUR |
Frühstück 5,60 EUR = | 4,71 EUR | |
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | 0,89 EUR | 5,60 EUR |
Business-Package (Service-Pauschale) | 15,13 EUR | |
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | 2,87 EUR | 18,00 EUR |
Gesamtbetrag | 120,00 EUR |
Der Pauschalpreis von 120 EUR verteilt sich wie folgt:
Bezeichnung | Bruttobetrag | Nettobetrag | Umsatz-/Vorsteuer |
---|---|---|---|
Übernachtung | 96,40 | 90,09 | 6,31 |
Frühstück | 5,60 | 4,71 | 0,89 |
Reisenebenkosten | 18,00 | 15,13 | 2,87 |
Gesamtkosten | 120,00 | 109,93 | 10,07 |
Hinweis: Die Nebenkosten können als Betriebsausgaben gebucht werden, wenn davon auszugehen ist, dass darin keine Kosten für Pay-TV, private Telefonate, Massagen usw. enthalten sind.
Lautet die Rechnung auf den Namen des Arbeitgebers, kann er die Umsatzsteuer aus den Verpflegungskosten als Vorsteuer geltend machen. Die Verpflegungskosten (netto) bucht er als "freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei", weil es sich um eine Arbeitnehmerbewirtung handelt.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4666/6660 | Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand | 90,09 | |||
4660/6650 | Reisekosten Arbeitnehmer | 15,13 | |||
4946/6822 | Freiwillige Sozialleistungen | 4,71 | |||
1571/1401 | abziehbare Vorsteuer 7 % | 6,31 | |||
1576/1406 | abziehbare Vorsteuer 19 % | 3,76 | 1200/1800 | Bank | 120,00 |
Die Nebenkosten können als Betriebsausgaben gebucht werden, weil davon ausgegangen werden kann, dass darin keine Kosten für Pay-TV, private Telefonate, Massagen usw. enthalten sind.
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