Zur Abmilderung der Corona-Pandemiefolgen wurden die Umsatzsteuersätze zeitlich befristet abgesenkt:

 

Steuersätze

  bis 30.6.2020 1.7. – 31.12.2020 1.1. – 30.6. 2021 ab 1.7.2021
Voller Steuersatz 19 % 16 % 19 % 19 %
Ermäßigter Steuersatz 7 % 5 % 7 % 7 %
Gastronomie: Speisen 19 % 5 % 7 % 19 %
Gastronomie: Getränke 19 % 16 % 19 % 19 %

Anzuwenden sind die jeweiligen Steuersätze bei

  • Ausführung der Lieferungen,
  • Ende der sonstigen Leistung,
  • Ende der Teilleistung bei teilbaren Leistungen,
  • Ende des Leistungsabschnitts bei Dauerleistungen,
  • Ausführung des innergemeinschaftlichen Erwerbs.

Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung, Rechnungserstellung oder Zahlung kommt es nicht an.

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