Wie ist die Rechtslage, wenn Vorauszahlungen geleistet, die Lieferung aber nicht stattgefunden hat, weil der Leistende einem betrügerischen Schneeballsystem angehörte?

Der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung ist möglich, wenn

  • zum Zeitpunkt der Vorauszahlung die Lieferung sicher erschien, weil alle maßgeblichen Elemente der zukünftigen Lieferung vom Empfänger als bekannt angesehen werden konnten, und
  • anhand objektiver Umstände nicht erwiesen war, dass er zu diesem Zeitpunkt wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Bewirkung der Lieferung unsicher war.[1]

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