Im allgemeinen sind nur die folgenden Gruppen von freien Mitarbeitern selbständig, soweit sie nur für einzelne Produktionen (z. B. ein Fernsehspiel, eine Unterhaltungssendung oder einen aktuellen Beitrag) tätig werden ("Negativkatalog"):

  • Architekten
  • Arrangeure
  • Artisten [1]
  • Autoren
  • Berichterstatter [2]
  • Bildhauer
  • Bühnenbildner
  • Choreographen
  • Chorleiter [3]
  • Darsteller [4]
  • Dirigenten [5]
  • Diskussionsleiter
  • Dolmetscher
  • Fachberater
  • Fotografen
  • Gesprächsteilnehmer
  • Grafiker
  • Interviewpartner
  • Journalisten [6]
  • Kommentatoren
  • Komponisten
  • Korrespondenten [7]
  • Kostümbildner
  • Kunstmaler
  • Lektoren
  • Moderatoren [8]
  • musikalische Leiter [9]
  • Quizmaster
  • Realisatoren [10]
  • Solisten (Gesang, Musik, Tanz) [11]
  • Schriftsteller
  • Übersetzer
[1] Die als Gast außerhalb eines Ensembles oder einer Gruppe eine Sololeistung erbringen. .
[2] Soweit sie ohne vorherige vertragliche Verpflichtung den Anbietern von Hörfunk und Fernsehen Beiträge liefern. .
[3] Soweit sie als Gast mitwirken oder Träger des Chores/Klangkörpers oder Arbeitgeber der Mitglieder des Chores/Klangkörpers sind. .
[4] Die als Gast in einer Sendung mit Live-Charakter mitwirken. .
[5] Soweit sie als Gast mitwirken oder Träger des Chores/Klangkörpers oder Arbeitgeber der Mitglieder des Chores/Klangkörpers sind. .
[6] Soweit sie ohne vorherige vertragliche Verpflichtung den Anbietern von Hörfunk und Fernsehen Beiträge liefern. .
[7] Soweit sie ohne vorherige vertragliche Verpflichtung den Anbietern von Hörfunk und Fernsehen Beiträge liefern. .
[8] Wenn der eigenschöpferische Teil der Leistung überwiegt. .
[9] Soweit sie als Gast mitwirken oder Träger des Chores/Klangkörpers oder Arbeitgeber der Mitglieder des Chores/Klangkörpers sind. .
[10] Wenn der eigenschöpferische Teil der Leistung überwiegt. .
[11] Die als Gast außerhalb eines Ensembles oder einer Gruppe eine Sololeistung erbringen. .

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